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Общие условия сделки

Allgemeine Geschftsbedingungen - Zimmerbuchung
Allgemeine Geschftsbedingungen - Veranstaltungen


Allgemeine Geschftsbedingungen - Zimmerbuchung
I. Geltungsbereich
  1. Diese Geschftsbedingungen gelten fr Vertrge ber die mietweise berlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle fr den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der berlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedrfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrcklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjhrung
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu besttigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter fr den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner fr alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklrung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprche gegen das Hotel verjhren grundstzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhngigen regelmigen Verjhrungsfrist des 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprche verjhren kenntnisunabhngig in fnf Jahren. Die Verjhrungsverkrzungen gelten nicht bei Ansprchen, die auf einer vorstzlichen oder grob fahrlssigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die fr die Zimmerberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch fr vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schlieen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. berschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfllung vier Monate und erhht sich der vom Hotel allgemein fr derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, hchstens jedoch um 5% anheben.
  4. Die Preise knnen vom Hotel ferner gendert werden, wenn der Kunde nachtrglich nderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gste wnscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Flligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fllig zu stellen und unverzgliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Hhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Hhe von 5% ber dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines hheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Bercksichtigung der rechtlichen Bestimmungen fr Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Hhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine knnen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskrftigen Forderung gegenber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rcktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
  1. Ein Rcktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rcksichtnahme auf Rechte, Rechtsgter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rcktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rcktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurcktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprche des Hotels auszulsen. Das Rcktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rcktritt schriftlich gegenber dem Hotel ausbt, sofern nicht ein Fall des Rcktritts des Kunden gem Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergtung zu verlangen und den Abzug fr ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises fr bernachtung mit oder ohne Frhstck, 70% fr Halbpensions- und 60% fr Vollpensionsarrangements zu zahlen.
    Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Hhe entstanden ist.

V. Rcktritt des Hotels
  1. Sofern ein kostenfreies Rcktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurckzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rckfrage des Hotels auf sein Recht zum Rcktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gem Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rcktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag auerordentlich zurckzutreten, beispielsweise falls
    • hhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstnde die Erfllung des Vertrages unmglich machen;
    • Zimmer unter irrefhrender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Hotel begrndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der ffentlichkeit gefhrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Versto gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rcktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -bergabe und rckgabe
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfgung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frhere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel sptestens um 12.00 Uhr gerumt zur Verfgung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspteten Rumung des Zimmers fr dessen vertragsberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprche des Kunden werden hierdurch nicht begrndet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, da dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels
  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns fr seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schden aus der Verletzung des Lebens, des Krpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schden, die auf einer vorstzlichen oder grob fahrlssigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schden, die auf einer vorstzlichen oder fahrlssigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfllungsgehilfen gleich. Sollten Strungen oder Mngel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzgliche Rge des Kunden bemht sein, fr Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Strung zu beheben und einen mglichen Schaden gering zu halten.
  2. Fr eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, hchstens 3.500, sowie fr Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten knnen bis zu einem Hchstwert von 1.500 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Mglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprche erlschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstrung oder Beschdigung unverzglich dem Hotel Anzeige macht ( 703 BGB). Fr eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Stze 2 bis 4 entsprechend.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfgung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschdigung auf dem Hotelgrundstck abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, auer bei Vorsatz oder grober Fahrlssigkeit. Vorstehende Nummer 1 Stze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckauftrge werden vom Hotel mit grter Sorgfalt ausgefhrt.
    Nachrichten, Post und Warensendungen fr die Gste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel bernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Stze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen
  1. nderungen oder Ergnzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschftsbedingungen fr die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige nderungen oder Ergnzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschlielicher Gerichtsstand auch fr Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmnnischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des 38 Abs. 2 ZPO erfllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschftsbedingungen fr die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen nicht berhrt. Im brigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


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Allgemeine Geschftsbedingungen - Veranstaltungen
I. Geltungsbereich
  1. Diese Geschftsbedingungen gelten fr Vertrge ber die mietweise berlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsrumen des Hotels zur Durchfhrung von Veranstaltungen Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie fr alle damit zusammenhngenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der berlassenen Rume, Flchen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprchen, Verkaufs- oder hnlichen Veranstaltungen bedrfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Geschftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrcklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschlu, -partner, -haftung
  1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Besttigung) des Hotels an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.
  2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch fr alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  3. Das Hotel haftet fr seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschrnkt auf Leistungsmngel die, auer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlssigkeit des Hotels zurckzufhren sind. Im brigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Mglichkeit der Entstehung eines auergewhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung
  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die fr diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch fr in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schlieen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. berschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschlu und Veranstaltung 4 Monate und erhht sich der vom Hotel allgemein fr derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, hchstens jedoch um 10% erhht werden.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Flligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Hhe von 4% ber dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europischen Zentralbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines hheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Hhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine knnen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

IV. Rcktritt des Hotels
  1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rcktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurckzutreten, beispielsweise falls
    • hhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstnde die Erfllung des Vertrags unmglich machen;
    • Veranstaltungen unter irrefhrender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
    • das Hotel begrndeten Anla zu der Annahme hat, da die Veranstaltung den reibungslosen Geschftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der ffentlichkeit gefhrden kann, ohne da dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Versto gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
  3. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausbung des Rcktrittrechts unverzglich in Kenntnis zu setzen.
  4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, auer bei vorstzlichem oder grob fahrlssigem Verhalten des Hotels.

V. Rcktritt des Veranstalters (Abbestellung)
  1. Bei Rcktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr mglich ist.
  2. Tritt der Veranstalter erst zwischen der 8. und der 4.Woche vor dem Veranstaltungstermin zurck, ist das Hotel berechtigt, zuzglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem spteren Rcktritt 70% des Speisenumsatzes.
  3. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel:
    Menpreis-Bankett x Personenzahl
    War fr das Men noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Men des jeweils gltigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt.
  4. Ersparte Aufwendungen nach 2. und 3. sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines hheren Schadens vorbehalten.

VI. nderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
  1. Eine nderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss sptestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprnglich gemeldete Teilnehmerzahl abzglich 5% zugrunde gelegt.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatschliche Teilnehmerzahl berechnet.
  4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die besttigten Rume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
  5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zustzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft das Verschulden.

VI. Mitbringen von Speisen und Getrnken
Der Veranstalter darf Speisen und Getrnke zu Veranstaltungen grundstzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedrfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fllen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.


VII. Technische Einrichtungen und Anschlsse
  1. Soweit das Hotel fr den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und fr Rechnung des Veranstalters.
    Der Veranstalter haftet fr die pflegliche Behandlung und die ordnungsgeme Rckgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprchen Dritter aus der berlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Gerte auftretende Strungen oder Beschdigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenbertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafr kann das Hotel eine Anschlussgebhr verlangen.
  4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergtung berechnet werden.
  5. Strungen an vom Hotel zur Verfgung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Mglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen knnen nicht zurckbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Strungen nicht zu vertreten hat.

VIII. Verlust oder Beschdigung mitgebrachter Sachen
  1. Mitgefhrte Ausstellungs- oder sonstige, auch persnliche Gegenstnde befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsrumen bzw. im Hotel. Das Hotel bernimmt fr Verlust, Untergang oder Beschdigung keine Haftung, auer bei grober Fahrlssigkeit oder Vorsatz des Hotels.
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafr einen behrdlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Wegen mglicher Beschdigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenstnden vorher mit dem Hotel abzustimmen.
  3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstnde sind nach Ende der Veranstaltung unverzglich zu entfernen. Unterlsst der Veranstalter das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstnde im Veranstaltungsraum, kann das Hotel fr die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines hheren Schadens vorbehalten.

IX. Haftung des Veranstalters fr Schden
  1. Der Veranstalter haftet fr alle Schden an Gebude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Brgschaften) verlangen.

X. Schlussbestimmungen
  1. nderungen oder Ergnzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschftsbedingungen fr Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige nderungen oder Ergnzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
  2. Erfllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschlielich Gerichtsstand - auch fr Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmnnischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des 38 Absatz 1 ZPO erfllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschftsbedingungen fr Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen nicht berhrt. Im brigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


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